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Mittwoch, 18. Januar 2017

Testbewerber gesucht

Testbewerber



3500 EURO brutto für Altenpfleger / innen
7000 EURO Antrittsprämie

Sind das realistische Stellenangebote ?

Wenn auf eine offene Stelle 100 Bewerber kommen, dann davon vielleicht nur 17 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden,  und am Ende nur einer die Stelle erhält so erhalten 99 Bewerber/innen eine Absage.

Diese Absagen müssen nicht rechtlich in Ordnung sein.

Arbeitgeber nehmen oftmals das Risiko in Kauf, von einem abgelehnten Bewerber verklagt zu werden.

Welcher Arbeitgeber stellt schon gerne einen schwerbehinderten Bewerber ein, von dem nur Ärger zu erwarten ist ?


Wir suchen ständig Testbewerber aus vielen Branchen.

Wenn Sie eine interessante Herausforderung suchen sollten Sie sich bei uns als Testbewerber bewerben.

Diese Bewerbungstests gliedern sich in 2 Schritte:

1 Schritt : Nach Kenntnisnahme einer Stellenausschreibung erste Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber, telefonisch oder schriftlich, Zusendung der Bewerbungsunterlagen.

2 Schritt: Das Bewerbungsgespräch vor Ort

Wir benötigen dann dazu Ihr persönliches Feedback, wie Sie die gesamte Bewerbungssituation empfunden haben.

Wir prüfen die Korrektheit der Nichteinladungen zum Vorstellungsgespräch und letztlich die Absagen.

Zu Unrecht abgelehnte Bewerber können im günstigsten Fall auf eine Schadenersatzzahlung in Höhe eines Jahresgehaltes klagen.

Jeder Test wird mit 100 EURO zuz.Ihrer Auslagen vergütet. Und dies unabhängig vom Verfahrensausgang.

Haben wir Ihr Interesse geweckt ?

Sie sollten einen Internetzugang besitzen und in der Lage sein einen Testauftrag notfalls innerhalb von 24 Stunden auszuführen.

In der Regel beträgt die Erledigungsfrist 3 Wochen nach Auftragserteilung.

Wir suchen Mitarbeiter für eine langfristige Zusammenarbeit, die regelmässig Testbewerbungen ausführen.

Interesse ?

Dann kontakten Sie uns umgehend.

Per Mail an
AGG-UNRECHT 
1960sch@gmail.com
Oder melden Sie sich per Telefon unter 0209 -  88339422   und hinterlassen eine Rückrufnummer, wir rufen Sie dann zurück.

Einige Infos:

http://www.juraforum.de/arbeitsrecht/testbewerbung-hinsichtlich-antidiskriminierungsgesetz-zulaessig-477852

http://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de/andere-gerichte/detailansicht/artikel/altersdiskriminierung-durch-testing-verfahren-nicht-erwiesen.html

Dienstag, 13. Mai 2014

Google Urteil

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Schlimmer kann es für Google kaum kommen: Der EuGH verpflichtet den US-Konzern, Einträge im Suchindex auf Antrag zu löschen. Dabei zerpflücken die Richter auch ein Lieblingsargument von Google.


Interview dazu auf

                                  Presseschau zu diesem Urteil:

Aus der Süddeutschen: 

Bürger können kritische Google-Links löschen lassen


Weiter heisst es:
Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten.
Deshalb könne Google auch in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen, selbst wenn der Artikel, auf den sie verweisen, weiter rechtmäßig im Netz verfügbar bleibt.
Google hat das Urteil des EuGH kritisiert. "Diese Entscheidung ist nicht nur fürSuchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren", sagte ein Google-Sprecher am Dienstag in Hamburg. Der Konzern sei sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweiche und dessen Warnungen unberücksichtigt lasse. "Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren", erklärte der Sprecher weiter.
Aus der Welt

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Für Google kommt das Urteil unerwartet und hart: Nicht nur muss der Konzern von nun an auf Antrag von Privatpersonen seinen Index ändern, darüber hinaus erklärte der EuGH ein wichtiges Verteidigungsargument von US-Internetdiensten in Europa für unwirksam: Google hatte argumentiert, da die Datenverarbeitung des Konzerns auf Servern außerhalb Europas erfolgt, seien die spanischen Datenschutzrichtlinien in dem Fall nicht geltend. Dem widersprachen die Richter deutlich: Wer in Spanien eine Filiale unterhalte und dort Werbung verkaufe, der müsse sich auch an lokale Datenschutzgesetze halten, begründete der EuGH sein Urteil.

Google muss vergessen können ! lautet die Schlagzeile der RP-Online

Gegen Google, für Bürgerrechte ! lautet es bei der Fr-Online

"Google muss Daten streichen" titelt der Bayrische Rundfunk 


Weiter heisst es:
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.


Jetzt kann die deutsche Anwaltschaft sich freuen, es ist vorhersehbar, dass Hunderte von negativen Einträgen betroffene Bürger gegen Google vorgehen werden.


Reinhard Göddemeyer

Samstag, 26. Januar 2013

News Reinhard Göddemeyer


Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.

Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde. 

Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das  Amtsgericht Recklinghausen einen  Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen. 

Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.

Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals   konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war. 

Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist. 

........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.

Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.

In Güstrow ist er auch wieder illegal  rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht  Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.

Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info    www.news.guestrower.info  Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg. 

Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.

Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)

Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen.  Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich  in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains  http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht. 

Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb  wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen. 

Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden. 

Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.

Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.

Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird.  Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen. 

Sicherheitshalber  wird  ihm  auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.

Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.


Reinhard Göddemeyer


Ihre Antistalkingliga 

Samstag, 19. Januar 2013

Ausgegoogelt !

Reinhard Göddemeyer teilt mit: 

Ausgegoogelt !!!!





Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte. 

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014  

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de



Unter dem Aktenzeichen 63 C 41/13 erließ das Amtsgericht Guestrow heute einen weiteren Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen. Ihre Antistalkingliga

Mittwoch, 25. April 2012

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Versteckte Kamera: Misshandlung in Londoner Altenh...

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Versteckte Kamera: Misshandlung in Londoner Altenh...: Presseschau : Zu einem Skandal in einem Altenheim berichtet Yahoo: Seit ihre Mutter sich in einem Pflegeheim befand, entdeckte Jane Worroll...

Skandal im Altenheim

Presseschau : Zu einem Skandal in einem Altenheim berichtet Yahoo:
Seit ihre Mutter sich in einem Pflegeheim befand, entdeckte Jane Worroll immer wieder blaue Flecken an Armen und Beinen der 81-Jährigen. Zudem wurde die Alzheimer-Patientin immer stiller und wirkte bedrückt. Jane Worroll beschlich ein Verdacht. Um der Sache auf den Grund zu gehen, versteckte sie eine Videokamera im Heimzimmer ihrer Mutter. Als sie die Aufnahmen ansah, traute sie ihren Augen nicht.Lange hatte sich die Britin Jane Worroll dagegen gesträubt, ihre Mutter in ein Altenheim zu geben. Doch als sie schwanger wurde, hatte sie nicht mehr die Kraft dazu, die 81-Jährige, die unter Alzheimer und Arthrose leidet, aus dem Bett zu heben und sich den ganzen Tag um sie zu kümmern. Nach ausgiebiger Suche entschied sie sich für das Ash Court-Pflegeheim im Norden Londons. Auf der Homepage wurde die 62-Betten-Einrichtung als „wunderbar herzliches und lebendiges Zuhause“ angepriesen. Von der nationalen Regulierungsbehörde „Care Quality Commission“ wurde das Heim in die Kategorie „ausgezeichnet“ eingestuft. Doch sechs Wochen später entdeckte Jane Worroll an Armen und Beinen ihrer Mutter blaue Flecken. Maria Worroll wirkte verändert – sie sah müde aus, sprach kaum mehr, und wenn ein Pfleger ins Zimmer kam, sagte sie „Oh Gott, oh Gott“. Weil sie vom Personal keinerlei Erklärung für den Zustand ihrer Mutter erhielt, beschloss Jane Worroll, in deren Zimmer eine versteckte Kamera - getarnt als Wecker - zu installieren. Innerhalb von zwei Nächten erfuhr sie dann, woher die Blessuren kamen. Die Bilder, die die Kamera in jenen Nächten aufnahm, waren nun erstmals ausschnittweise in der Sendung "Panorama" der britischen BBC zu sehen - Jane Worroll hatte sie dem Sender zukommen lassen. Und was sich im Zimmer der 81-jährigen Frau abspielte, ist unfassbar. Am Abend kamen fünf Pflegerinnen und Pfleger ins Zimmer, um Maria Worroll zu waschen und sie für die Nacht vorzubereiten. Das taten sie auch – allerdings auf äußerst lieblose Weise. Sie fütterten die alte Frau viel zu schnell, hieften sie mit bloßen Händen ins Bett, ohne die dafür eigentlich vorgeschriebene Hebevorrichtung zu verwenden und drehten sie grob im Bett um. Die Frau stieß dabei einen Schmerzensschrei aus. In der darauffolgenden Nacht kam es noch schlimmer: Der 30-jährige Pfleger Jonathan A. war alleine im Raum. Er verpasste der Seniorin mehrere Schläge auf die Oberschenkel und ins Gesicht. Forest Healthcare, das Unternehmen, zu dem das Ash Court-Altersheim gehört, teilte Jane Worroll auf ihre Beschwerde hin mit, dass es sich dabei um einen einmaligen Vorfall handelte. Jonathan A. landete für 18 Monate hinter Gittern, die restlichen vier Pflegerinnen und Pfleger wurden gefeuert. Doch Worroll dachte gar nicht daran, ihre Mutter im Ash Court-Pflegeheim zu lassen. Zwei Monate später hatte sie endlich ein neues Zuhause für sie gefunden. Am Tag, an dem Maria Worroll das Heim verlassen durfte, gab sie den ersten vollständigen Satz seit langer Zeit von sich: „Zum Glück komme ich hier endlich raus“, zitiert die „Daily Mail“ die 81-jährige Frau. Im neuen Zimmer ihrer Mutter brachte Jane Worroll vier Überwachungskameras an, die Aufnahmen kann sie 24 Stunden am Tag von ihrem Mobiltelefon aus ansehen. Allmählich kehrte die Farbe in das Gesicht der Seniorin zurück, und sie entspannte sich.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Nur ein Einzelfall ? Ist es nicht gut, wenn man die eigenen Senioren auf diese Art beobachten kann ? Bei Kleinkindern ist es doch auch normal, daß man die lieben Kleinen überwacht und selbst im Pferdestall sind Online-Überwachungssystem schon eine normale Sache. Sind uns unsere Senioren etwa weniger Wert oder haben wir vielleicht zuviel Vertrauen in die Qualität eines Pflegeheims ? ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Getarnte Überwachungskameras in Wanduhren zur Zimmerüberwachung schaffen Klarheit, wenn Sie Zweifel an der Versorgungsqualität eines Heimes oder auch eines ambulanten Pflegedienstes haben. Wenn Sie sich auch für derartige Überwachungstechniken interessieren empfehlen wir Ihnen hier einige Firmen. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Reinhard Göddemeyer

Montag, 23. April 2012

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Jobs

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Jobs: Stellenangebote Wir suchen für einige Netzwerkpartner Mitarbeiter für die folgenden Bereiche: Call Center Agents / Telefonverkäufer / i...